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Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-System Solutions 

1. Allgemeines
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen IT-System Solutions und dem Kunden gelten ausschl. die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Aktueller Stand: siehe Internet www.m-pac.net oder auf Anforderung. In Ergänzung hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller. Produktnamen und Logos sind Eigentum der Hersteller und dürfen ohne Genehmigung nicht verwendet werden. Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von den gelieferten Produkten abweichen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. 1.2 Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle bisherigen Angebote ihre Gültigkeit. 1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die ständige techn. Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.

2. Angebote 
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Preis versteht sich in EURO. Bei eintretenden Änderungen der Preisbestandteile werden die von unseren Lieferanten am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

3. Vertragsabschluss.
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch IT-System Solutions zustande. Auftragsbestätigungen werden nicht erstellt. Die Bestätigung erfolgt durch Ausführung der Lieferung des Auftrages. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop erhält der Besteller eine Bestätigung über den Eingang der elektronisch erfolgten Bestellung.

4. Preise 
4.1 Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die im Geschäft/Katalog bzw. im Online- Shop ausgewiesenen Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Drucklegung gültige MwST. Bei einer Erhöhung der MwST ist IT-System Solutions verpflichtet den dann gültigen MwST-Satz in Anrechnung zu bringen. Dies gilt ebenfalls bei einer Preiserhöhung auf dem Büchermarkt aufgrund der gesetzlichen Preisbindung, sowie bei Artikeln welche mit dem Zusatz „Tagespreise“ versehen sind. Von Preisänderungen betroffene Artikel werden in den Rechnungen mit * gekennzeichnet. Warenrückgabe im Originalzustand ist selbstverständlich.
4.2 Auf den Rechnungen werden neben dem Einzelnettopreis/Gesamtnettopreis die weiteren Nebenkosten (Spesen, Versicherung, gültige Mwst/Mwst-Satz) aufgeführt.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Nachnahme, Bankeinzug, Vorauskasse, Barzahlung Behörden, öffentliche Haushalte, Großfirmen: gegen offene Rechnung „sofort, netto“. Der Bankeinzug erfolgt grundsätzlich 1 Tag nach Versand.
5.2 Zahlungsverzug Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen. Unbenommen bleibt der Nachweis, dass kein bzw. nur ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Weiterhin sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtbelieferung haften wir nicht.

6. Lieferfähigkeit/Ersatzlieferung/Teillieferung/Versicherung
6.1 Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung und dass wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Schadenersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie benachrichtigen, sobald eine Terminbestätigung des Lieferanten vorliegt In der Regel 3 Tage nach Eingang der Bestellung. Sollte eine Ware nicht mehr verfügbar oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr lieferbar sein ist IT-System Solutions berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir nach unserer Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der Artikel in der Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird.
6.2 Teillieferungen sind selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zurückzuweisen.
6.3 Da IT-System Solutions das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust auf dem Transportwege trägt, berechnen wir hierfür eine Versicherungsgebühr in Höhe von 0,8% des Auftragswertes.
6.4 Transportschäden: Bei sichtbaren Transportschäden besteht die Möglichkeit, die Annahme der Sendung zu verweigern. Stellen Sie die Beschädigung allerdings nach Empfang fest oder liegt ein verdeckter Transportschaden (Verpackung i.O./Inhalt defekt) vor, setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung erstellt wird. Das ausgefüllte Formular stellen Sie uns dann bitte mit der beschädigten Sendung/Ware zur Verfügung damit eine Ersatzlieferung erfolgen kann.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IT-System Solutions, Schwanhildenstraße 9, D-85368 Wang / Schweinersdorf.

8. Software/Lizenzen/Literatur 
8.1 In vielen Fällen gelten bei bestimmten Artikeln (z.B. Software) über unsere Bedingungen hinausgehende Lizenzbestimmungen des Herstellers. Mit dem Öffnen der versiegelten Verpackung bzw. der Ingebrauchnahme erkennen Sie diese Bedingungen an und haften bei Verstoß für den daraus entstandenen Schaden.

9. Gewährleistung 
9.1 Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Im Falle von Mängeln ist eine Mängelanzeige umgehend an uns zu senden. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Eingang der Ware beim Kunden gem. der gesetzlichen Regelung. Ergänzend zur Gewährleistung hat der Kunde evtl. Ansprüche aus den der Ware beigefügten Garantieer-klärungen der Hersteller vieler techn. Produkte. Die Garantieabwicklung erfolgt gem. den Richtlinien der Garantieerklärungen.
9.3 Keine Gewährleistung übernimmt IT-System Solutions für Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche Gewährleistung wenn der Kunde die Ware bereits eingebaut hat bzw. Eingriffe oder Reparaturen eigenständig vornimmt.
9.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde gem. § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. IT-System Solutions kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, ist der Kunde im Rahmen des § 439 berechtigt die Lieferung einer mangelfreien Sache oder Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt und unerheblich ist.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit dem dazugehörigen Kaufbeleg und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch €15,00.

10. Haftung 
10.1 Im Falle von Datenverlusten kann IT-System Solutions nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich.
10.2 Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass IT-System Solutions die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
10.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Haftungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, arglistiger Täuschung bzw. grober Fahrlässigkeit beruht.
10.4 Der Haftungsumfang nach dem Produkthaftungsgesetz ist hiervon nicht betroffen.
10.5 Vorgenannte Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von IT-System Solutions, ihrer Geschäftsführung, sowie deren Mitarbeiter wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11. Datenschutz 
11.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden für eine fehlerfreie und schnelle Bestellabwicklung in unserer EDV in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes gespeichert.
11.2 Im übrigen nutzen wir zum Zweck der Kreditprüfung Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren der Informa-Unternehmensberatung GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim, Tel. 01805-136633 sowie der Schufa und weiteren Auskunfteien.
11.3 Der Kunde ist berechtigt einer Nutzung seiner Adressdaten für Werbezwecke unsererseits zu widersprechen. Eine Weitergabe an Dritte für gewerbliche Zwecke erfolgt nicht.

12. Lieferzeit
Die vom Auftraggeber bestellte Ware verlässt, soweit kein schriftlicher Liefertermin vereinbart wurde, binnen 10 Arbeitstagen unser Haus. Wird ein Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht vom Auftrag zurückzutreten. Ersatz für entgangenen Gewinn kann er von uns nicht verlangen. Das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag entfällt dann, wenn wir für eine Lieferzeitüberschreitung nicht verantwortlich gemacht werden können, z.B. Betriebsstörungen, durch Streik im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, durch Kraftstoffmangel, Krieg, Brandkatastrophen, höhere Gewalt usw.

13. Rücktrittsrecht
Voraussetzung der Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Erhalten wir nach Vertragsabschluß Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich dem Auftrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen, oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, z.B. wenn der Auftraggeber fällige Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlt, so sind wir berechtigt Vorauszahlungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

14. Auslieferungstoleranzen bei Printmedien 
Papier, Plakatkarton- und Folien unterliegen einer Gewichtstoleranz von +/- 5% auf Gewicht und stärke. Bei farbigen Drucken sind geringfügige Abweichungen bis zu 10% der Farbe vom Originalmuster zulässig.

15. Mehr- oder Minderbelieferung von Printmedien 
Bei sämtlichen, von uns gelieferten Waren im Firmendruck, ist eine Mehr- oder Minderbelieferung von +/- 10% zulässig.

16. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen 
16.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
16.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
16.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
16.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
16.5 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
16.6 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
16.7 Durch IT-System Solutions entwickelte oder zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software-Komponenten werden ohne jedwege Gewährleistung zur Verfügung gestellt.
16.8 Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes, max. jedoch 250,00 EUR, beschränkt.
16.9 IT-System Solutions übernimmt keine Garantie dafür, dass der Webspace für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Webserver verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes(oder Jahresgebühr), max. jedoch 250,00 EUR, beschränkt.

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AGB FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

Wir planen und erstellen Websites auf der Basis der Content Management Software WordPress. Wir freuen uns, wenn Sie unser Angebot nutzen unabhängig davon, ob die Website bei uns auf der IT-SYSTEM SOLUTIONS-Plattform gehostet wird oder nicht.

Wir haben das Angebot für Sie so entworfen, dass Sie stets die Kontrolle und alle Rechte über Ihre Website haben. Das geistige Eigentum an Ihrer Website haben Sie in jedem Falle, auch über die Geschäftsbeziehung mit IT-SYSTEM SOLUTIONS hinaus. Auch sonst sind alle Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag auf Partnerschaft und Fairness aufgebaut.

  • 1 Vertragsgegenstand
  1. IT-SYSTEM SOLUTIONS erbringt für seine Kunden Konfigurations- und Programmierungsleitungen zur Anpassung von WordPress-Websites.
  2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff BGB Anwendung.
  • 2 Leistungen von IT-SYSTEM SOLUTIONS
  1. Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von IT-SYSTEM SOLUTIONS durchzuführenden Anpassungen ist der Inhalt der konkreten Auftragsbestätigung.
  2. Der Kunde ist bis zur Abnahme der Anpassungen jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. IT-SYSTEM SOLUTIONS wird dem Kunden innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben.
  3. Nach vollständiger Erstellung der Anpassungen gemäß Auftragsbestätigung werden diese auf dem Server des Kunden installiert. Im Einzelfall werden diese auch auf Datenträger oder per Onlineübertragung zur Verfügung gestellt.
  4. IT-SYSTEM SOLUTIONS räumt dem Kunden das einfache und zeitlich sowie räumlich unbeschränkte Recht ein, die von IT-SYSTEM SOLUTIONS für den Kunden erstellten Anpassungen zum Betrieb einer WordPress-Website zu nutzen, soweit im Zeitpunkt der Entwicklung die Vorauszahlung nach § 6 geleistet wurde. Andernfalls tritt die Einräumung der Nutzungsrechte im Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs ein.
  • 3 Leistungen des Kunden
  1. Der Kunde stellt IT-SYSTEM SOLUTIONS innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die zur Erstellung der Anpassungen erforderlichen Dateien zur Verfügung. IT-SYSTEM SOLUTIONS ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Anpassung verfolgten Zweck zu erreichen.
  2. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere PHP-, HTML-, Text- und Bilddateien.
  • 4 Abnahme
  1. Nach vollständiger Erstellung der Anpassungen gemäß Auftragsbestätigung werden diese dem Kunden auf Datenträger oder per Onlineübertragung zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann auch eine direkte Installation auf dem Server des Kunden vereinbart werden.
  2. Sollten Störungen beim Betrieb der angepassten Website entstehen, so wird der Kunde auftretende Fehler unverzüglich gegenüber IT-SYSTEM SOLUTIONS schriftlich anzeigen. IT-SYSTEM SOLUTIONS steht dem Kunden nach Inbetriebnahme der Anpassungen zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
  3. Werden IT-SYSTEM SOLUTIONS innerhalb von fünf Tagen nach Inbetriebnahme der Anpassungen keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so gelten die Leistungen als final abgenommen. (Abnahme). IT-SYSTEM SOLUTIONS übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.
  • 5 Nutzungsrechte

IT-SYSTEM SOLUTIONS räumt dem Kunden das einfache und zeitlich sowie räumlich unbeschränkte Recht ein, die von IT-SYSTEM SOLUTIONS für den Kunden erstellten Anpassungen zum Betrieb einer WordPress-Website zu nutzen.

  • 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
  1. Die Vergütung richtet sich nach der gemäß Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.
  2. Mit dieser Vergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß § 5 dieses Vertrages vollständig abgegolten.
  3. Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Kunde nur in Fällen des § 2 Abs 3 und nur nach vorheriger schriftlicher Autorisierung durch den Kunden.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung der in Ziffer 1 genannten Vergütung länger wie 3 Wochen in Verzug, so kann IT-SYSTEM SOLUTIONS die Homepage offline nehmen. Eine Freischaltung der Homepage erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Im Vorfeld wird der Kunde 7 Wochentage vorher informiert und angemahnt.
  • 7 Gewährleistung
  1. IT-SYSTEM SOLUTIONS leistet dafür Gewähr, dass die erstellten Anpassungen vertragsgemäß erstellt sind und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
  2. IT-SYSTEM SOLUTIONS erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer an IT-SYSTEM SOLUTIONS zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf Kosten von IT-SYSTEM SOLUTIONS ausführen lassen.
  3. Die Gewährleistungszeit beträgt 3 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme der Website (§ 4 Abs 3 dieses Vertrags), spätestens aber 4 Wochen nach Projektstart bei unverschuldeter Verspätung der Fertigstellung durch IT-SYSTEM SOLUTIONS.
  • 8 Haftung
  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IT-SYSTEM SOLUTIONS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – also solchen, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten) – sowie bei Personenschäden, Garantie, Arglist und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von IT-SYSTEM SOLUTIONS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
  2. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Einräumung der diesem Vertrag zugrunde liegenden Nutzungsrechte nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingegriffen wird oder keine Schäden bei Dritten herbeigeführt werden. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen IT-SYSTEM SOLUTIONS entgegen stehende Rechte Dritter oder Schäden bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind. Bei In-Kraft-Treten des Vertrages sind IT-SYSTEM SOLUTIONS keine solchen Rechte bekannt. Dieser und der Kunde werden sich wechselseitig über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren.
  3. Die Parteien sind im Falle der höheren Gewalt für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert diese Hinderung mehr als vier Tage an, so ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  4. Im Falle des Verzuges mit der Leistungspflicht ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen setzt und IT-SYSTEM SOLUTIONS diese Nachfrist nicht einhält.
  • 9 Subunternehmer

Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch IT-SYSTEM SOLUTIONS zur Leistungserbringung erfolgt ausdrücklich mit Zustimmung des Kunden. IT-SYSTEM SOLUTIONS haftet jedoch für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

  • 10 Rechte Dritter
  1. IT-SYSTEM SOLUTIONS steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit IT-SYSTEM SOLUTIONS für die Erstellung der Anpassungen von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert IT-SYSTEM SOLUTIONS zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der oben genannten Rechte an der Basistechnologie und der von der IT-SYSTEM SOLUTIONS im Übrigen für die Erstellung der Anpassungen benutzten Software berechtigt zu sein.
  2. Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechte behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware behindern, wird der Kunde IT-SYSTEM SOLUTIONS unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. IT-SYSTEM SOLUTIONS wird den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der dem Kunden wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger dem Kunden für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
  • 11 Geheimhaltung
  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
  2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
  • 12 Kündigung
  1. Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.
  • 12 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
  3.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr Kaarst/Düsseldorf. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.